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      FAQ der Website: www.fahrerkarte-digitaler-tachograph.de

       
       

      Welche Fahrzeuge müssen mit einem digitalen Tachographen ausgestatten sein?
      Antwort:
      Einen digitalen Tachographen müssen seit dem 1. Mai 2006 alle neu zugelassenen Fahrzeuge zur Güterbeförderung haben, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt. Das selbe gilt für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.

      Muss ich meinen analogen Fahrtenschreiber gegen einen digitalen Fahrtenschreiber austauschen?
      Antwort:
      Nein, das müssen Sie nicht. Aber es spricht auch nichts gegen einen freiwilligen Ersatz durch einen digitalen Fahrtenschreiber. Mit dem digitalen Tachographen sind Sie gegen Manipulationen auf der sicheren Seite.

      Können die Fahrerkarten auch mobil ausgelesen werden?
      Antwort:
      Ja und das müssen sie sogar. Bei einer Kontrolle durch Polizeibeamte muss der Fahrer die Daten des Tachographs und der Fahrerkarte ausdrucken können. Zum Speichern für Ihr Unternehmen reicht das aber nicht. Sie müssen die Fahrerkarten komplett auslesen.

      Was passiert wenn der Speicher der Fahrerkarte voll ist?
      Antwort:
      Dann werden die ältesten Daten einfach überschrieben. Zum Auslesen der Fahrerkarte haben Sie 28 Tage Zeit. Dann ist die Karte voll und muss mit einem Auslesegerät ausgelesen werden.

       
           
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